Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, sich schriftlich oder digital mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag oder andere Parlamente zu wenden. Dieses Recht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Eine solche Eingabe nennt man „Petition“, die einreichende Person heißt „Petent“. Zuständig für die Bearbeitung ist der Petitionsausschuss des Bundestages.

Der Sinn einer Petition

Petitionen werden genutzt, um auf Probleme aufmerksam zu machen oder bestimmte Forderungen zu vertreten, sowohl bei persönlichen Anliegen als auch bei gesellschaftlichen Themen.

Einreichung

Jeder kann eine Petition einreichen, entweder öffentlich oder privat, für sich selbst oder für andere. Dies ist sowohl online als auch schriftlich möglich.

Online-Petitionen können bundesweit über das Portal epetitionen.bundestag.de eingereicht werden, mit eigenem Benutzerkonto. Die Plattform steht allen offen, unabhängig vom Wohnort – auch Kindern, Ausländern oder Vereinen, solange es um Bundesangelegenheiten geht. Für Landesangelegenheiten wie in Niedersachsen gibt es zusätzlich das Portal NAVO (niedersachsen.de/navo), Infos hier. Epetitionen.bundestag.de bleibt jedoch die zentrale bundesweite Plattform.

Eine schriftliche Petition kann per Brief, Postkarte oder Fax an den zuständigen Petitionsausschuss geschickt werden. Einen Überblick über die Petitionsausschüsse der einzelnen Bundesländer sowie Antworten auf häufige Fragen findest du hier: Deutscher Bundestag – Gemeinsames Petitionsportal des Bundes und der Länder

Da Petitionen gemäß Artikel 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht der sogenannten Diskontinuität unterliegen, unterbricht ein Regierungswechsel eine offene Petition nicht. Eine neue Regierung übernimmt laufende Verfahren und muss sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen, meist drei Monate, zu den offenen Anfragen äußern.

Öffentliche Einreichung

Die Möglichkeit, Petitionen unter bestimmten Bedingungen öffentlich zu machen, stärkt die demokratische Transparenz: Bürgerinnen und Bürger können nachvollziehen, wie ihre Anliegen bearbeitet werden, und Abgeordnete müssen sich öffentlich dazu positionieren. Bevor eine Petition als öffentliche Petition angenommen und online gestellt wird, prüft der Ausschussdienst, ob die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf die öffentliche Annahme einer Petition besteht nicht. Wird eine Petition nicht als öffentlich angenommen, bleibt das Verfahren vertraulich, die Entscheidung des Petitionsausschusses wird jedoch nachvollziehbar dokumentiert. Öffentliche Petitionen werden auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Wer sich daran beteiligen möchte, benötigt eine gültige E-Mail-Adresse. Weitere Informationen findest du in den Richtlinien für öffentliche Petitionen.

Zählt jede Unterschrift die ich setze?

Jaein!

Unterschriften über private Plattformen wie zum Beispiel Change.org, Innn.it, WeAct werden nicht automatisch angerechnet. Offiziell berücksichtigt der Petitionsausschuss nur Mitzeichnungen aus dem E-Petitionsverfahren des Bundestags. Zwar können dort gesammelte Unterschriften zusätzlich eingereicht werden, sie ersetzen jedoch keine offiziellen Quoren. Dennoch können die Plattformen dich mit weiteren hilfreichen Tipps und Infos sowie Reichweite unterstützen. Große Unterstützerzahlen über die jeweiligen Plattformen, etwa über 100.000 Unterschriften, erzeugen öffentlichen und politischen Druck, auf den die Regierung häufig indirekt reagiert. Erfolgreiche Beispiele dafür hier: 10 erfolgreiche Petitionen aus 10 Jahren WeAct | Campact.

Na, ist jetzt alles etwas klarer? Setz ein Zeichen wenn du möchtest.

Reiche auf der Website des Deutschen Bundestags für E-Petitionen eigene Anliegen, Beschwerden oder Vorschläge direkt online ein oder unterstütze veröffentlichte Petitionen, die du lesen, mitzeichnen, kommentieren und im Forum diskutieren kannst. Deutscher Bundestag Petitionen: Startseite

Weitere Quellen:

Deutscher Bundestag – Allgemeine Hinweise zum Petitionsverfahren

Begriffe:

  • Quorum: Mindestanzahl an Stimmen oder Teilnehmern, die erreicht werden muss, damit eine Abstimmung, Wahl oder Petition als gültig gilt. | Quorum | bpb.de
  • Plenum: Eine Sitzung, bei der alle Mitglieder einer Versammlung, eines Kongresses oder aller Arbeitsgruppen anwesend sind. | Plenum | bpb.de